Vertreter des Kindes
Verfahrensbeistand
Als Anwältinnen des Kindes werden wir von den Familiengerichten beauftragt, um Kinder und Jugendliche in familienrechtlichen Verfahren unabhängig zu vertreten. Dies ist dann notwendig, wenn Eltern miteinander streiten und beide auf Grund dessen die Interessen des Kindes nicht mehr ausreichend im Blick haben.
Außerdem werden wir in Verfahren bestellt, wenn es fraglich erscheint, ob das Kind in der Familie sicher und gut aufwachsen kann oder die Eltern eine zwangsweise Unterbringung des Kindes beantragen.
In unserer Funktion gilt es, die Interessen, Wünsche und Wahrnehmungen des Kindes, aber auch Notwendigkeiten für dessen gute Entwicklung zu heraus zuarbeiten. Das Ziel ist es, eine Einigung zwischen den Eltern oder eine richterliche Entscheidung herbeizuführen, mit der das Kind gut leben kann. Hierbei spielt selbstverständlich der „Kindeswille“ eine sehr große Rolle. Unsere Erfahrung zeigt, dass die Worte des Kindes manchmal das Einzige sind, was die Eltern in ihrem Trennungsstreit noch erreichen kann. Genauso wichtig wie die Aussagen des Kindes ist oftmals die Wahrnehmung von Körpersprache, Bindungen, Beziehungen, Erfahrungen und Verhalten in den „familiären“ Kontexten. Um das Kind im Verfahren vertreten zu können, müssen wir ein gutes Gefühl für jedes einzelne Kind und seine Bedürfnisse entwickeln. Wir wollen das Kind bei beiden Eltern kennenlernen und nicht nur die gerichtliche Fragestellung beantwortet haben.
LÖSUNGSORIENTIERT
Wir legen in unserer Arbeit besonderen Wert auf. Hierfür wenden wir sehr viel Zeit auf. Wenn die Eltern das Gefühl haben, dass die Konsequenzen einer Einigung von ihnen selbst entschieden wurden, dann ist die Bereitschaft, auch eventuelle negative Folgen mitzutragen, oft sehr viel höher. Damit reduziert sich die Anzahl von Folgeverfahren, die aus falschen oder nicht getroffenen Entscheidungen in der ersten Verhandlung resultieren, gravierend. Nachdem wir das Kind kennengelernt haben, loten wir die Einigungsmöglichkeiten aus, die im Sinne des Kindeswohls sind. Sollte eine Einigung nicht direkt möglich sein, entwickeln wir einen für die Eltern umsetzbaren Vergleichsvorschlag. Diesen sprechen wir mit beiden Eltern durch. Dabei widmen wir gerade dem Elternteil, dessen Vorstellungen wir nicht teilen, sehr viel Zeit und Aufmerksamkeit.
SICHERHEIT BEI DER ENTSCHEIDUNG
Es ist uns sehr wichtig, das Kind gemeinsam mit beiden Elternteilen zu erleben. Auch wenn der Kontakt jahrelang abgebrochen war oder es bislang noch keinen wirklichen Kontakt zwischen dem Kind und einem Elternteil gegeben hat, möchten wir das Kind mit eben diesem in der Vergangenheit lange abwesenden Elternteil zusammen erleben.
TRANSPARENT
Auch bei schneller Terminierung von Gerichtsverfahren sprechen wir die Stellungnahme immer vorab mit den Eltern durch. Sie können sich daraufhin mit ihren Rechtsbeiständen besprechen und sind somit im Verfahren selbst bereits sowohl klarer über die Chancen einer Einigung als auch besser über mögliche Folgen einer Nichteinigung informiert. Die Anwälte haben Ihren Mandanten gegenüber eine bessere Argumentationsgrundlage. Wir schicken unsere Stellungnahmen vor der Gerichtsverhandlung immer an die beteiligten Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sowie an die teilnehmenden Vertreter:Innen der Erziehungsberatungsstellen oder des Jugendamtes. Richtige Entscheidungen können schlimm sein – vor diesem Hintergrund halten wir es für immens wichtig vor einem Verfahren auch schmerzhafte Konsequenzen einer Einigung zu besprechen. Nur so können in einem Verfahren fundierte Ergebnisse erzielt werden, da alle Beteiligten auf diese Ergebnisse bereits vorbereitet sind und die Informationen schon verarbeiten konnten. Auf diese Weise besteht die gute Chance, eine Balance zwischen starken Gefühlen und notwendigen En
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