Begleiteter Umgang
Das Wohl des Kindes steht bei uns im Vordergrund. Eltern und Kind sollen sich nicht beobachtet, sondern gesehen fühlen.
Wir arbeiten in enger Kooperation mit dem Jugendamt. Ein gemeinsames Auftragsgespräch mit den Eltern als Überleitung und Auftragsklärung ist uns wichtig. In diesem Gespräch erklären wir den Eltern unsere Regeln für einen guten Umgang.
Das Wohl des Kindes steht bei uns im Vordergrund. Wir informieren das Jugendamt, wenn ein kindeswohlgerechter Umgang mit seinem Elternteil nicht möglich ist, aber auch wenn der begleitete Umgang, der eine große Einschränkung der Rechte von Kind und Eltern auf gemeinsam verbrachte Zeit darstellt, aus unserer Sicht nicht (mehr) notwendig ist.
Uns ist es wichtig, dass sich Eltern nicht beobachtet, sondern gesehen fühlen. Wir besprechen die Treffen vor und es findet eine Nachbereitung statt. Wir intervenieren, leiten an, begrenzen auch die Eltern, wenn es für das Kind wichtig ist.
Wir verfügen über Räumlichkeiten und geschützte Außenbereiche in Bad Homburg, Glashütten und Offenbach. Wenn möglich, lassen wir den umgangsberechtigten Elternteil (mit dem Kind) Ideen bezüglich der Kontaktgestaltung entwickeln. Die Kontakte dienen dem gegenseitigen Kennenlernen, dies ist besser möglich, wenn sich die Interessen des Kindes und des Elternteils in die Begegnungen einfließen. Wir lassen uns auf unterschiedliche Aktivitäten ein, wenn es dem Interesse des Kindes entspricht
Begleitete Übergaben
Wir sind dabei, wenn die Eltern sich mit dem Kind darüber unterhalten, wie der Kontakt war und was nachbearbeitet werden sollte.
Kontrollen bei Angst vor Drogenabusus
Wir können vor oder auch während der Umgangskontakten Atemluftalkoholkontrollen durchführen. Hausbesuche als Form der Kontrolle können auch am Wochenende mit nur kurzer Vorankündigung durchgeführt werden.
Anschrift
Kanzlei Löffler
Waldstraße 3
61479 Glashütten
Kontakt
E-Mail: post@ra-loeffler.com
Telefon: 06174 – 255965
Telefax: 06174 – 255967
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